AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle Charterfahrten der BBS eGbR, sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen. Ergänzend zu diesen AGB ist das BGB anzuwenden. Im Übrigen ist ausschließlich das deutsche Recht anzuwenden.


§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss bedarf der Textform (E-Mail, SMS, WhatsApp oder schriftlich)! 

Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst bei schriftliche Auftragsbestätigung zustande. 


§ 3 Leistungen, Änderungen und Unmöglichkeiten der Leistung, Preise Zahlungsbedingungen. 

  1. Der Anbieter ist verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, insbesondere die Bereitstellung des Schiffes für die vereinbarte Nutzungsdauer in betriebsbereitem Zustand einschließlich technischer Betriebsmittel und der notwendigen Besatzung entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Wird aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere extremen Wetterverhältnissen, Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen, unvorhergesehenen technischen Defekten am Schiff oder aus anderen nicht vom Anbieter zu vertretenden Gründen die Durchführung der Charter beeinträchtigt, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. Sollte aus den in Satz 1 genannten Gründen der Einsatz des vereinbarten Schiffes unmöglich sein, darf der Anbieter statt des vereinbarten Schiffes ein vergleichbares, anderes Schiff einsetzen, soweit dies für den Kunden nach den Umständen des Einzelfalls nicht unzumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht. Sollte aus den in Satz 1 genannten Gründen die Durchführung oder Fortsetzung einer Charterfahrt auf der vereinbarten Route nicht möglich sein, so kann die Fahrtroute geändert werden, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Falls eine Routenänderung während einer laufenden Charterfahrt nicht möglich ist, darf die Fahrt abgebrochen werden. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht. Sollte aus den in Satz 1 genannten Gründen die Durchführung einer Charterfahrt unmöglich sein, stellt der Anbieter dem Kunden das liegende Schiff für die Mietdauer an der nächstmöglichen geeigneten und mit dem Schiff erreichbaren Anlegestelle zur Verfügung.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Charter und die weiteren in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise zu zahlen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme von Leistungen durch die Charterteilnehmer, die der Kunde im Rahmen seiner Charter mit an Bord nimmt. Er haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Charterteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Auslagen an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
  4. Der im Chartervertrag genannte Preis beinhaltet die im Chartervertrag genannten Leistungen einschließlich der für den Betrieb des Schiffes erforderlichen Aufwendungen sowie anfallender Hafen-, Kanal- und Schleusengebühren, soweit diese auf den Hamburger Hafen entfallen sowie der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Die Rechnungen sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen.
  6. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% zu verlangen.  Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
  7. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
  8. Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen insbesondere, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Ferner bestehen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auch dann, wenn aus anderen Vertragsbeziehungen mit der Reederei Zahlungsrückstände bestehen.


§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Reederei geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform und ist kostenfrei bis 14Tage vor dem vereinbarten Fahrttag möglich. Bei einem späteren Rücktritt des Kundenist die Reederei berechtigt, eine Stornierungsentschädigung zu

verlangen. Diese beträgt bei Rücktritt vor Leistungsbeginn

bis zum 14 Tag 10%

vom 13 bis zum 10. Tag 30%

vom 9.bis zum 6. Tag 40%

vom 5 bis zum 2. Tag 70%

nach dem 2. Tag

oder bei Nichtantritt 80%

der vereinbarten Vergütung. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


§ 5 Rücktritt des Anbieters 

  1. Wird eine vereinbarte Zahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin nicht geleistet, so ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Der Anbieter hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen; auf § 3 Nr. 8 dieser AGB wird verwiesen.
  3. Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
  4. höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
  5. Charterfahrten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden,


§ 6 Änderung der Charterzeit

Sofern sich die Anfangs- oder Endzeiten der Charterfahrt ohne Verschulden des Anbieters verschieben, kann dieser für die zusätzliche Leistungsbereitschaft einen angemessenen Betrag in Rechnung stellen. Der Kunde hat kein Recht, die Änderung der Charterzeit einseitig festzulegen. Für den Ein- und Ausstieg der Gäste ist die Barkasse jeweils 15 Minuten ergänzend zur vereinbarten Charterzeit im vereinbarten Charterpreis enthalten. Darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genommene Zeiten z.B. für Aufrüsten und Entladen werden zu dem vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt.


§ 7 Haftung des Anbieters 

  1. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn dem Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ferner ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten des Anbieters beruhen. Der Haftungshöchstbetrag für Ansprüche wegen der Tötung oder Verletzung von Personen, die aufgrund dieses Vertrages mit dem Schiff befördert worden sind, bestimmt sich nach § 5 k Absatz 2 Binnenschifffahrtsgesetz. Es gelten die dortig festgelegten Höchstgrenzen. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag findet keine Anwendung, sofern der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die von dem Anbieter selbst in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Kunden unmittelbar bei der Charter zur Prüfung gemeldet werden.
  2. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.


§ 8 Dekoration

  1. Das Aufstellen und Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Bordpersonals nicht gestattet. Sofern dies gestattet wurde, muss sämtliches Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch die Aufstellung und das Anbringen von Dekorationsmaterialien oder für Beschädigung oder Verlust der Dekorationsmaterialien


§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Schiff. Der Anbieter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Anbieter. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
  2. Zurückgebliebene Gegenstände sind vom Fahrgast bei dem Anbieter abzuholen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält der Anbieter sich nach Ablauf von drei Monaten eine Vernichtung vorzunehmen.
  3. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an dem  Anbieter abzugeben.


§ 10 Behördliche Erlaubnisse und GEMA-Meldung

  1. Etwaige für die Charterfahrt notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
  2. Musik und Tanz an Bord müssen vom Kunden bei der GEMA rechtzeitig vor Fahrtantritt angemeldet werden. Dem Kunden obliegt die Zahlung der GEMA-Gebühren.
  3. Der Kunde stellt die Reederei im Falle von Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen von Ansprüchen Dritter, auch öffentlichen Dienststellen und Behörden frei.


§ 11 Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für alle Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar und Steganlagen etc., die durch Charterteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.


§ 12 Bewirtung 

  1. Gastronomische Leistungen sind in dem vereinbarten Charterpreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
  2. Für gastronomische Leistungen übernimmt der Barkassenbetreiber keinerlei Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Chartervertrages sind.
  3. Dem Kunden ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet, gastronomische Leistungen auf dem Schiff selbst zu erbringen oder durch Dritte erbringen zu lassen.


§ 14 Sonstige Beförderungsbedingungen

  1. Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden ist, befördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übel riechende Stoffe.
  2. Rollstühle und Kinderwagen können nur in begrenzter Anzahl oder nach Absprache an Bord genommen werden.
  3. Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Tieren bedarf der Zustimmung der Bordbesatzung.
  4. Der jeweilige Schiffsführer behält sich vor, stark alkoholisierte bzw. unter Drogen stehende Personen oder Gruppen mit überwiegend stark alkoholisierten bzw. unter Drogen stehenden Personen von der Fahrt auszuschließen oder vom Schiff zu verweisen. Das gleiche gilt für Personen oder Personengruppen, die durch ihr Verhalten eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.


§ 15 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Anbieters
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Anbieters. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Begriffsbestimmungen Eine Charter oder Charterfahrt im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn der Anbieter dem Kunden ein Schiff ( Barkasse) mit Besatzung zur Durchführung einer Fahrt und/oder Veranstaltung auf dem Schiff zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stellt.


§ 16 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist im Wege der Auslegung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck bestmöglich verwirklicht.



Stand April 2025